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Zugangsvoraussetzungen und Kosten

Zugangsvoraussetzungen

Grundsätzlich ist für eine ergotherapeutische Behandlung eine ärztliche Zuweisung erforderlich. Die Kosten werden bei einer Heilmittelverordnung Nr. 18 zu 90 % von der Krankenkasse übernommen. 

Weitere Möglichkeiten:

  • Privatrezept

  • Selbstzahler

Kosten für Ergotherapie

Jeder Patient ist gesetzlich dazu verpflichtet, pro Heilmittelverordnung einen Eigenanteil von 10 % plus 10 € Verordnungsgebühr zu zahlen.

 

Wenn Sie bei Ihrer Krankenkasse von Zuzahlung befreit sind, legen Sie uns bitte den entsprechenden Nachweis vor. Jugendliche bis zum 18. Lebensjahr sind von Eigenanteilzahlungen befreit. 

Erstgespräch in unserer Praxis

Bitte bringen Sie zum Erstgespräch in unserer Praxis folgendes mit: 

  • Eine Heilmittelverordnung Nr. 18 (darf nicht älter als 14 Tage sein).

  • Ihren Befreiungsausweis, wenn Sie bei Ihrer Krankenkasse von Zuzahlung befreit sind. 

Kosten für individuelle Gesundheitsleistungen

30 Minuten:    40€

60 Minuten:    80€

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